Willkommen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In diesem Abschnitt finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fabian Hasse. Diese AGB betreffen alle Dienstleistungen und Produkte, die angeboten werden.

Geltungs-bereich

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen, die von mir bereitgestellt werden. Durch die Buchung eines Services erkennen Sie diese AGB an.

Leistungen und Produkte

Ich biete eine Vielzahl von Dienstleistungen an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf DJ-Sets, Veranstaltungsplanung und Beratung.

Buchungs- und Stornierungsbedingungen

Um sicherzustellen, dass Ihre Veranstaltung reibungslos verläuft, bitte ich Sie, meine Buchungs- und Stornierungsbedingungen sorgfältig zu lesen. Diese enthalten Informationen zum Vetragsabschluss und Fristen für Stornierungen.

Haftungsausschluss

Ich weise darauf hin, dass ich nicht für Schäden hafte, die aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen entstehen. Weitere Details finden sich in den AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und einen kostenlosen Parkplatz für den DJ am Veranstaltungsort. Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

§2 Abfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Abfahrt vom Veranstaltungsort nach Ende der Veranstaltung. Sollten Kosten durch notwendiges Abschleppen zuparkender Fahrzeuge oder Beschädigung an Fahrzeugen des DJs, auch durch Dritte, beim Verlassen des Veranstaltungsortes auftreten, hat der Veranstalter diese zu tragen.

§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort

Spielt der DJ im Freien, hat alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko zu tragen. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage auszuzahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, überdacht, trocken und das Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen, geschützt sein.

§4 Technische Anforderungen

a) Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein Anschließen der DJ-Anlage an eine Stromversorgung überein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei wiederholtem Stromausfall (Ursache irrelevant) kann der DJ zum Schutz seiner Technik die Dienstleistung sofort einstellen.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt allein beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage selbständig zu bedienen, ein- oder auszuschalten.

d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 8 und 10 m². Darüber hinaus muss die Decke eine Mindesthöhe von 2,50m haben, um einen reibungslosen Aufbau zu ermöglichen.

§5 Licht- und Tonanlage

Die Musik- und Lichtanlage kann aus organisatorischen Gründen von denen auf meiner Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der von mir eingesetzten Technik verursacht werden, trägt der Veranstalter.

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder Dritten entstehen, haftet der Veranstalter über seine Haftpflichtversicherung. Ist der Veranstalter nicht über eine Versicherung abgesichert, haftet er persönlich.

§7 Haftung

Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen.

§8 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA), auf eigene Kosten einzuholen. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadensersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

§9 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem DJ kommt erst verbindlich zustande, wenn Sie mir diesen schriftlich (per Mail oder per Post) zusagen und Sie von mir eine Auftragsbestätigung erhalten.

§10 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Laufen der Musik (auch bei Hintergrundmusik für Empfang der Gäste o.Ä.) und endet mit dem Abstellen der Musik. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Das generelle Veranstaltungsende ist 5 Uhr.

§11 Verpflegung

Dem auftretenden DJ ist die Verpflegung (Essen/Trinken), die auch den Gästen zur Verfügung steht, kostenfrei bereitzustellen.

§12 Zahlungskonditionen

Die Gage ist vor Ort in bar oder binnen 7 Tagen nach Rechnungseingang per Überweisung an die auf der Rechnung ausgewiesene IBAN zu entrichten.

§13 Art.1 Stornierungen seitens des Veranstalters

Ab 12 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Auftragssumme

Ab 8 Wochen vor der Veranstaltung 80% der Auftragssumme

Bei weniger als 30 Tagen vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme

§13 Art.2 Absagen wegen Dritter Gewalt

In besonderen gesellschaftlichen Situationen wie einer Pandemie(Corona) ist ein Rücktritt vom Vertrag kostenlos und macht §13 Art.1 unwirksam.

§14 Stornierungen seitens des Künstlers

Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich der DJ (Fabian Hasse) nicht, einen gleichwertigen Ersatz für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Es wird jedoch versucht, einen Ersatz zu finden. U.U. können Mehrkosten nicht ausgeschlossen werden.

§15 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§16 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

§17 Art.1 Bedingungen für Mietgegenstände

Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Ich werde aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechne ich für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem einwandfreien, betriebsfähigen und vollgetankten Zustand zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand-bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.

§17 Art.2 Unterhaltspflicht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,

a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;

b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;

c) notwendige Inspektions-und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen.

Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.

Der Vermieter ist berechtigt,den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zulassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.

§17 Art.3 Weitere Pflichten des Mieters

Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.

Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.

Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.

Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.

Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

§17 Art.4 Mietpreise und Kaution

Die angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max. 24 Std.). Die festgelegte Kaution ist bei Mietbeginn in Bar zu entrichten (Wenn vom Vermieter verlangt).

Die Höhe der Mietkaution wird auch durch die Mietdauer bestimmt, d.h. dass bei längeren Mietzeiten die Kaution entsprechend höher angesetzt wird. Als Faustregel gilt, dass die Kaution mindestens so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag sein muss. Änderungen hierzu können Sie ggf. mit mir verhandeln.

§17 Art.5 Abholung

Ich behalte mir vor, bei Geräteabholung eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.

§17 Art.6 Mietverlängerung

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die telefonische Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefonanruf angenommen.

§17 Art.7 Zustand der Mietgeräte bei der Übergabe

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Maschinen/Geräte mit Motorenwerden vollgetankt übergeben.

Abweichungen davon werden schriftlich notiert und gegebenenfalls mit Foto belegt.

§17 Art.8 Reinigung/Rückgabe

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurück zugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).

Des Weiteren sind Maschinen/Geräte mit Motoren wieder vollgetankt zurück zugeben, auf das richtige Benzingemisch ist zu achten.

Bei unterlassener Reinigung und Betankung wird eine Pauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. Benzin bzw. Gemisch wird die fehlende Menge (Liter) nach aktuellen Tagespreisen berechnet.

§17 Art.9 Gerätemängel

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

§17 Art.10 Haftung

Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Auslieferung/Abholung des Mietobjektes geltend gemacht werden.

Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Benutzung, Witterung oder Verschleiß entstehen, sind nicht von uns zu tragen.

Wird der Mietgegenstand entgegen der Absprache über die Mietdauer verspätet oder mangelhaft zurückgegeben, trägt der Mieter sämtliche dem Vermieter hierdurch entstehende Schäden, unabhängig von einem Verschulden Seitens des Mieters, soweit nicht dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Der Vermieter hat keine Kenntnis von der Art der Einrüstung!

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zutragen.

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).

§17 Art.11 Verlust

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

§17 Art.12 Versicherung

Informieren Sie ihre Haftpflichtversicherung über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

§17 Art.13 Legitimation

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile und für sämtliche Ansprüche ist der Hauptsitz des Vermieters oder – nach seiner Wahl – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.

Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.

01/2026

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